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Viele Experten hatten es befürchtet. Und scheinbar beginnt es noch viel früher als gedacht…

Es ist noch keine Woche seit Inkraftreten der neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vergangen, schon berichten Anwälte, dass die ersten Abmahnungen eingegangen sind. Wie heise.de berichtet, handelt es sich derzeit anscheinend um Unternehmen, die ihre Mitbewerber wegen angeblich fehlerhafter DSGVO-Umsetzung kostenpflichtig versuchen abzumahnen. Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd erklärte gegenüber heise.de, dass er bereits am 25. Mai, dem Stichtag der Verordnung, drei Abmahnungen in den Händen hielt, in denen Verstöße gegen die DSGVO geahndet würden. Es sei zum Beispiel die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-out-Möglichkeit beanstandet worden. Und auch eine angeblich fehlerhafte Datenschutzerklärung und das ungefragte Verwenden von Cookies wurden gerügt. Bei allen drei Abmahnungen habe die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nur zwei Tage betragen, so Hechler.

Bisher ist noch unklar, ob Firmen ihre Mitbewerber wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. Es bleibt auch sehr spannend ob tatsächlich eine große Abmahnwelle entstehen wird und wie deutsche Gerichte darüber dann letztendlich entscheiden werden.

Eines ist klar: Unternehmer, die sich bisher noch nicht mit der DSGVO beschäftigt haben und zum Beispiel Webseiten im Internet haben, die nicht an die neue EU-Verordung angepasst wurden, sollten dies schnellst­mög­lich nachholen, um Mahnungen und hohen Geldbußen aus dem Weg zu gehen. Das Team der Web-Agentur KOKO marketing steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.

Tipp: Wer tatsächlich eine Abmahnung aufgrund angeblicher Verstöße gegen die DSGVO erhält, sollte schnellstmöglich einen Rechtsanwalt konsultieren.

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